Verhalten im Wald
Die »Nacht im Salonwald« findet unter Sicherheitsbestimmungen seitens der Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg statt. Wir bitten Sie, diese für die Dauer der Veranstaltung zu berücksichtigen:
Eingezäunte oder gesperrte Flächen, Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten, jagdbetriebliche (z. B. Hochsitze und Kanzeln) und forstbetriebliche Einrichtungen, gefällte Bäume und gestapelte Holzstämme (Holzpolter) sowie sonstige Materialien, Maschinen und Geräte dürfen von den Veranstaltungsteilnehmern nicht betreten werden.
Der Gebrauch von offenem Feuer und Licht* sowie das Zelten im Wald sind nicht gestattet.
* Wir bitten Sie, das Leuchten mit Taschenlampen auf die Wege zu beschränken und das Quer- sowie in die Ferne/ in den Wald hineinleuchten zu vermeiden.
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt Rauchverbot im Wald.
Waldwege und Zufahrten dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden, sodass diese jederzeit durch Rettungsfahrzeuge benutzt werden können.
Die Waldwege dürfen nicht verlassen werden.
Bei Verstoß gegen die zum Schutz des Waldes erlassenen Vorschriften (zum Beispiel das gesetzliche Rauchverbot im Wald missachten oder Abfall oder Unrat im Wald hinterlassen) erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung.
Anweisungen der zuständigen Bediensteten von ForstBW oder von ForstBW Beauftragten ist Folge zu leisten.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.